Mit dem Gesetz werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein genaueres Begutachtungsverfahren eingeführt. „Außerdem stärken wir die Rolle der Kommunen in der Pflege, um Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in ihrer vertrauten Umgebung eine erstklassige Pflegeinfrastruktur und eine umfassende Pflegeberatung anzubieten“, ergänzt Röspel, der in diesem Frühjahr zu zwei Diskussionen in seinem Wahlkreis über das geplante Gesetz eingeladen hatte. Die dabei geäußerten Bedenken und Anregungen will er in die nun anstehende Beratung im Bundestag einbringen.
Das PSG III setzt die Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege um. Gegenüber dem Referentenentwurf sind Regelungen gegen Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege hinzugekommen. Die Städte und Kreise werden stärker und verantwortlich in die Strukturen der Pflege vor Ort eingebunden. Die Pflegeberatung soll verbessert und die Pflegestützpunkte weiter ausgebaut werden.