Als „kleinsten gemeinsamen Nenner“ bezeichnet der heimische
SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel das Gesetz zur Änderung des
Erbschaftssteuer-Gesetzes, das die Fraktionen CDU/CSU und SPD im
Bundestag beschlossen haben. Da die CDU/CSU-Fraktion auf einer
aufkommensneutralen Novellierung bestanden hatte, sei nicht klar, ob die
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts damit ausreichend umgesetzt
wurden. Dazu hat René Röspel eine „persönliche Erklärung“ abgegeben.
Die Einnahmen der Erbschaftsteuer fließen den Ländern zu. Als Hauptbetroffene haben die Finanzminister von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bereits große Zweifel angemeldet. Röspel hofft deshalb auf weitere Verhandlungen durch den Bundesrat. Mit seiner „persönlichen Erklärung“ unterstützt Röspel „all die Landesregierungen, denen es um eine Reform geht, die die Einnahmepotentiale der Erbschafts- und Schenkungssteuer in angemessener Form hebt.“