Am Freitag, dem 26. Februar, hat der Deutsche Bundestag die dritte
Novelle des „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes“ beschlossen.
„Damit wird es ab dem 1. August spürbare Verbesserungen in der
beruflichen Aufstiegsfortbildung zum Meister, Techniker und Fachwirt
geben“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel.
Vor allem durch den Anstieg des Zuschusses zu den Forstbildungskosten
auf 40 Prozent werde die finanzielle Belastung der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer deutlich verringert. Bisher sind es 30,5 Prozent. Die Hürden
zur Aufnahme einer Aufstiegsfortbildung würden dadurch deutlich gesenkt.
Wer die Abschlussprüfung seiner Fortbildung besteht, bekommt zukünftig 40 statt bisher 25 Prozent auf das Restdarlehen erlassen, ergänzt Röspel: „Mit weiteren zahlreichen Erneuerungen wird das Meister-BAföG nachhaltig modernisiert und an aktuelle Anforderungen an die berufliche Aufstiegsfortbildung angepasst.“