René Röspel will Städte weiter entlasten

05.05.2014

Die nordrhein-westfälischen Kommunen haben im Jahr 2013 fast eine Milliarde Euro für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Bund erhalten. Dies belegen jüngste Zahlen des Düsseldorfer Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales. „Sie zeigen: Die Entlastung der Kommunen schreitet voran“, meint der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sei 2003 von der rot-grünen Bundesregierung eingeführt worden, um die Entstehung und Verbreitung von Altersarmut zu verhindern. „Damit wurden Betroffenen vereinfacht Leistungen zur Verfügung gestellt, auf die sie zwar auch vorher Anspruch hatten, die sie aber oft aus Unkenntnis oder Scham nicht beantragt haben“, weiß der Abgeordnete aus vielen Gesprächen. Ursprünglich mussten diese Kosten für die Leistung hauptsächlich von den Städten getragen werden. Wegen der steigenden Gesamtbelastung habe die SPD 2011 dafür gesorgt, dass die Kommunen schrittweise von den Ausgaben für die Grundsicherung entlastet werden. „Nach 75 Prozent im vergangenen Jahr zahlt der Bund ab diesem Jahr dauerhaft die gesamten Geldleistungen“, freut sich Röspel: „Dies hilft insbesondere strukturschwachen Städten und Regionen mit hohen Sozialausgaben.“
In Hagen beliefen sich die Gesamtkosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2013 auf knapp 16,2 Millionen Euro, 12,2 Millionen davon stammen aus Bundesmitteln. Im Ennepe-Ruhr-Kreis beteiligte sich der Bund mit 13,6 Millionen Euro an den Gesamtkosten von 18,1 Millionen
René Röspel fordert jedoch weitere Anstrengungen, um die kommunale Handlungsfähigkeit langfristig zu bewahren. Neben den bereits beschlossenen Maßnahmen wie der Übernahme der Kosten für Grundsicherung im Alter oder der Aufstockung der Mittel für die Städtebauförderung auf 700 Millionen Euro setzt er sich für eine zügige Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes ein: „Dadurch werden die Kommunen jährlich um weitere fünf Milliarden Euro entlastet.“ Gegenwärtig werde zum Beispiel die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ausschließlich kommunal finanziert. „Ich werde mich dafür engagieren, dass dieses Gesetz 2016 beschlossen wird, damit die vollständige Entlastung ab 2017 greift und somit zur nachhaltigen Stabilisierung der kommunalen Finanzsituation beiträgt.“