Im Koalitionsvertrag stehe auf Seite 88 „unmissverständlich“, dass die Kommunen „im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden.“ Spätestens 2017 müsse deshalb die volle Entlastung bei den Kommunen ankommen, fordert Röspel. Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.“ Daran gebe es nichts zu diskutieren.
Ziel der SPD-Bundestagsfraktion sei es nach wie vor, das neue Bundesteilhabegesetz bis spätestens Mitte 2016 zu verabschieden, damit die notwendige Entlastung der Kommunen spätestens 2017 zum Tragen komme. Bis dahin werde den Städten und Gemeinden vom Bund jährlich 1 Milliarde zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Für seine Zustimmung zum Koalitionsvertrag sei diese Entlastung der Kommunen ein zentraler Beweggrund gewesen, erklärt Röspel: „Wenn dieser Konsens durch den Finanzminister aufgekündigt wird, ist das ein Angriff auf den Koalitionsvertrag.“ Das Wohlergehen und die Zukunft der Städte in seinem Wahlkreis und im ganzen Ruhrgebiet seien ihm wichtiger als die Zusammenarbeit „mit einem Partner, der sich nicht an Verträge hält!“.