Die drei SPD-Politiker diskutierten mit Vertretern der Bezirksverwaltung sowie der städtischen Ordnungs- und Umweltämter über Handlungsmöglichkeiten beim Umgang mit verwahrlosten Gebäuden und Grundstücken: Die seien aber ohne Mitwirkung des offenbar mittellosen Eigentümers begrenzt.
René Röspel erläuterte, dass dieses Thema jüngst auch bundespolitisch aufgegriffen wurde. Auf Bundesratsinitiative der sozialdemokratisch geführten Landesregierungen von NRW und Bremen ist im vergangenen September eine Änderung des Baugesetzes in Kraft getreten, um Probleme mit Schrottimmobilien einzudämmen. Kern der Regelung ist die neu geschaffene Möglichkeit, dass die Kommunen „Gruselhäuser“ abreißen und die Kosten für den Rückbau in Form einer Baulast im Grundbuch absichern können. Da durch Abriss einer Schrottimmobilie der Grundstückswert in der Regel steigt, werden die Kosten des Abrisses bei Übertragung des Grundstücks an einen neuen Eigner verrechnet.