Dabei handelt es sich um den zweiten Teil der Novelle des Bauplanungsrechts, die Grundlage für alle städtebaulichen Maßnahmen und Entscheidungen, erläutert Röspel: „In langwierigen Gesprächen mit der schwarz-gelben Koalition und dem Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist es uns gelungen, den größten Teil unserer Forderungen durchzusetzen.“
Ebenfalls neu sei, dass die Gemeinden städtebauliche Verträge künftig auch mit Gesellschaften abschließen können, an denen sie selbst beteiligt sind. „Darauf haben die Städte seit Langem gewartet und viele Verträge, zum Beispiel zur Erschließung von Gebieten für neue Wohnbebauung, zurückgestellt“, weiß René Röspel.
Insgesamt seien die Änderungen am Regierungsentwurf so weitgehend, dass die SPD-Bundestagsfraktion dem Gesetz zugestimmt hat. Ärgerlich findet es Röspel allerdings, dass die übrigen Oppositionsfraktionen zwar dem Änderungspaket der SPD zustimmten, sich beim geänderten Regierungsentwurf aber der Stimme enthalten haben.