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Ehrenamt in der Betreuung wird gestärkt

28.02.2019

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung von Justizministerin Katarina Barley beschlossen. „Schon seit Jahren beklagen die Berufsbetreuer und Betreuungsvereine massive finanzielle Schwierigkeiten“, weiß der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel: „Die nun geplante Erhöhung der Vergütung um durchschnittlich 17 Prozent ist ein echter Fortschritt.“ Das parlamentarische Verfahren solle nun schnell beginnen, wünscht sich der Abgeordnete, damit es noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann.

Betreuer können von den Amtsgerichten eingesetzt werden für Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln.

Zudem erwartet Röspel durch den parallel im Bundesjustizministerium laufenden Dialogprozess zum Betreuungsrecht klare Verbesserungen von Qualität und Zusammenarbeit im Interesse der Betreuten, wie es auch das Gutachten des Ministeriums einfordere. „Uns ist dabei besonders wichtig, dass das Ehrenamt in der gesetzlichen Betreuung gestärkt wird“, fordert Röspel. Das bedürfe jedoch einer engen Begleitung und Unterstützung durch die Betreuungsvereine.

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