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Persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

07.06.2019

„Wir beraten im Bundestag eine Reihe von Gesetzen, die insbesondere viele Verbesserungen für Geflüchtete bedeuten, die lange in Deutschland leben. Gleichzeitig wird ein deutlich moderneres und den Herausforderungen angemesseneres Zuwanderungsrecht geschaffen. Das ist ein wichtiger Verhandlungserfolg der SPD. Viele Jahre haben wir dafür gestritten.

Folgende Punkte halte ich aber für gravierend: Die erheblichen Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft und insbesondere die Kritik der Menschenrechtskommissarin an einer Unterbringung von Abzuschiebenden in regulären Gefängnissen. Es ist richtig, dass für einen vorübergehenden Zeitraum nach dem EU-Recht die Möglichkeit besteht, abzuschiebende Personen auch in regulären Gefängnissen unterzubringen, wenn eine außergewöhnlich große Zahl von Drittstaatsangehörigen zurückgeführt werden soll und dies zu einer Überlastung der Kapazitäten in Hafteinrichtungen führt. Die Unterbringung muss natürlich auch dann getrennt erfolgen. Ob eine solche Ausnahmesituation, der nicht anders begegnet werden kann, in Deutschland tatsächlich vorliegt, bezweifle ich. Das politische Signal des Regelungsvorschlags - auch nach Europa - halte ich jedenfalls für sehr problematisch. Dies ist für mich kein Bestandteil einer humanitären Asyl- bzw. Flüchtlingspolitik Deutschlands.

Ferner bin ich in Sorge, ob die zahlreichen Verschärfungen, die mit dem Konzept der sog. AnKER-Einrichtungen verbunden sein werden, zu rechtfertigen sind. Die gesellschaftlichen und individuellen Auswirkungen dieser Art der Unterbringung sowohl für die Betroffenen als auch für die ehrenamtlichen Unterstützungsstrukturen erscheinen mir beträchtlich. Flüchtlingsarbeit vor Ort wird deutlich erschwert, wenn eine Beschulung von Kindern erschwert und der Zugang zu Rechtsanwälten noch komplizierter wird.

Insgesamt sind in den vorliegenden Gesetzentwürfen viele neue erfreuliche Öffnungen für Asylsuchende und geduldete Personen im Bereich der Ausbildungsförderung und bei Integrationskursen, insbesondere ein zügigerer Übergang von gut integrierten geduldeten Personen in eine Aufenthaltserlaubnis, für die ich mich lange eingesetzt habe. Sie werden sehr vielen, die in den letzten Jahren zu uns gekommen sind, deutliche Verbesserungen bringen.

Ich stimme daher dem Verhandlungsergebnis und damit auch diesem Gesetz trotz der zu kritisierenden Punkte zu.“

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