Bundestag beschließt besseren Persönlichkeitsschutz von Bildaufnahmen
Der Bundestag hat am Freitag kurz nach Mitternacht die Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen, um den Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen zu verbessern. Das Fotografieren von Unfallopfern wird nun härter bestraft, und heimliche Aufnahmen des Intimbereichs werden als Sexualdelikt eingestuft. Für den heimischen Bundestagsabgeordneten René Röspel (SPD) ein wichtiges Signal: „Immer wieder kommt es nach Unfällen vor, dass Gaffer Fotos von Unfallopfern machen. Dabei werden bloßstellende Bildaufnahmen von verstorbenen Personen gemacht und vorbereitet. Eigentlich müsste schon der gesunde Menschenverstand solche Gaffer abhalten, dies ist aber leider nicht der Fall.“ Die zunehmende Verfügbarkeit von Kameras in Handys sowie die Möglichkeit, diese einfach und unauffällig zu nutzen, führen immer häufiger dazu, dass die Rechte von aufgenommenen Personen nicht respektiert werden. Auch in Hagen und dem EN-Kreis kommt es nach schweren Unfällen immer häufiger dazu, dass zahlreiche Schaulustige am Einsatzort Fotos des Unfalls und der Opfer machen. „Schwere Unfälle, wie 2017, als ein Auto in Hagen frontal in einen Kinderwagen gerast ist, sind schrecklich genug. Dass unzählige Menschen nach dem Unfall die Polizei und Rettungskräfte behinderten und Bilder des einjährigen Mädchen machten, ist besonders für die Angehörigen nur schwer zu ertragen. Daher ist es gut, dass Gaffer jetzt härter bestraft werden können“, sagt Röspel. Gaffern drohen nun Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wenn sie Tote ablichten. Das helfe, um das Andenken der verstorbenen Person mit Blick auf das schutzwürdige Interesse der Angehörigen zu bewahren.
Teil des beschlossenen Gesetzes ist auch die Schaffung einer neuen Strafnorm, die das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt künftig als Sexualdelikt einstuft. Bei diesem sogenannten „Upskirting“ und „Downblousing“ verletzen die Täter die Intimsphäre des Opfers und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. „Bisher ist das nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen für die Opfer sind aber massiv. Es ist gut, dass wir hier jetzt die Lücke im Strafrecht geschlossen haben“, betont Röspel.