Medizinisch-technische Ausbildung wird reformiert – und es gibt mehr Rechtssicherheit im Notfalleinsatz
Der Bundestag hat auf Druck der SPD die medizinisch-technische Ausbildung reformiert und u. a. das Schulgeld endlich abgeschafft. Für NotfallsanitäterInnen gibt es jetzt Rechtssicherheit bei lebensrettenden Maßnahmen. Hier ist meine Pressemitteilung dazu.
Tagtäglich sind wir – nicht nur in der Pandemie – auf die Frauen und Männer angewiesen, die eine medizinisch-technische Ausbildungen absolviert haben und somit eine unersetzliche Säule im Gesundheitswesen sind: Diese Menschen retten Leben. Leider war die Ausbildung zuletzt nicht mehr zeitgemäß. Der Deutsche Bundestag hat deswegen eine Reform beschlossen. „Der technische Fortschritt hat in den letzten Jahren im Alltag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in medizinisch-technischen Assistenzberufen viel verändert“, weiß der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel. Röspel weiter: „Mit einem jetzt beschlossenen Gesetz stellen wir sicher, dass die Ausbildung moderner, zukunftsorientierter und attraktiver gestaltet wird.“ So werde etwa die Praxisphase ausgebaut. Besonders wichtig waren ihm und der SPD-Bundestagsfraktion, dass es faire Ausbildungsverträge mit einer angemessenen Vergütung geben soll. Röspel unterstreicht: „Wir haben für die technischen Gesundheitsberufe das Schulgeld abgeschafft! Es ist einfach nicht tragbar, dass junge Menschen auch noch Geld dafür bezahlen sollen, so wichtige und nötige Berufe zu erlernen.“ Die Ausbildung sei nun in allen Bereichen attraktiver.
Auf Druck der SPD sei außerdem die längst überfällige Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter im Bundestag beschlossen worden. Damit können sie künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin in eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen.
„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und Patienten umfassend versorgen können“, betont der heimische Bundestagsabgeordnete René Röspel. Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen des Patienten ihr lebensrettenden Wissens nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. Dabei sind Notfallsanitäterinnen und -sanitäter – anders als Rettungssanitäter – für genau solche Maßnahmen ausgebildet. Röspel: „Notfallsanitäterinnen und -sanitäter haben die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Mit ihrer Ausbildung und ihrem Wissen retten sie Leben – und haben dafür jetzt Rechtssicherheit.“ Schon beim Beschluss des Notfallsanitätergesetzes 2013 hatte die SPD-Bundestagsfraktion diese Rechtssicherheit gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde. Jetzt sei es endlich gelungen, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen, zeigt sich René Röspel zufrieden: „Von nun an können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich.“