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Röspel „fassungslos über Unverschämtheit einzelner MdBs“

10.03.2021

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel ist „fassungslos über die Instinktlosigkeit, Unverschämtheit und Selbstbedienungsmentalität einiger weniger Bundestagsabgeordneten wie Löbel, Nüsslein oder Amthor in Zeiten, in denen viele Menschen um ihren Job, ihre Existenz und Lebensleistung bangen.“ Er selbst habe während seiner ganzen Zeit als Abgeordneter keine weiteren Einkünfte neben seiner Abgeordnetenentschädigung erhalten: „Es erstaunt mich immer wieder, wie Kolleginnen und Kollegen neben ihrer Abgeordnetentätigkeit weiteren bezahlten Tätigkeiten nachkommen können. Mich jedenfalls hat die Arbeit als Abgeordneter bisher soweit in Anspruch genommen, dass ich mir nicht vorstellen kann, wie man einer weiteren Tätigkeit nachgehen kann – außer, man vernachlässigt seine Aufgabe, für die man von Steuerzahlenden ausreichend entlohnt wird.“
Röspel veröffentlicht seit vielen Jahren als „Gläserner Abgeordneter“ seine Bezüge auf seiner Homepage (Kurzlink: t1p.de/MdB-Einkommen) und fordert auch von anderen MdBs, ihre gesamten Einkünfte transparent zu machen. „Das hat nicht nur die SPD-Fraktion seit langen Jahren gefordert, aber CDU und CSU haben das immer strikt abgelehnt.“ Der CDU-Vorsitzende Laschet solle „seine“ Bundestagsabgeordneten schnellstens auffordern, die von der SPD-Bundestagsfraktion geforderte umfangreiche gesetzliche Verschärfungen in den Bereichen Lobbyregister, Transparenzregeln, Strafrecht und Parteienfinanzierung nicht mehr zu blockieren, fordert Röspel: „Nur so können wir dem fatalen Eindruck entgegenwirken, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages käuflich wären.“
Noch in dieser Woche werde die SPD in Gesprächen mit dem Koalitionspartner unter anderem vorschlagen, Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit (§ 108e Strafgesetzbuch) künftig nicht mehr als Vergehen sondern als Verbrechen einzustufen. Die Mindeststrafe soll also auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden. Abgeordnete sollen künftig auch angeben, wie viele Stunden ihre Nebentätigkeiten im Monat oder im Jahr in Anspruch nehmen. Damit solle offengelegt werden, ob das Mandat immer noch „im Mittelpunkt ihrer Arbeit“ steht, wie es das Abgeordnetengesetz fordert. Entgeltliche Lobbytätigkeiten neben dem Mandat wie beispielsweise die Politikberatung in Lobbyagenturen oder Unternehmen sollen verboten werden.

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