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Neues Gesetz: Gaffen ist kein Kavaliersdelikt

18.04.2017

Vor fast genau einem Jahr kam es am Hagener Hauptbahnhof zu einem furchtbaren Unfall. Ein kleines Mädchen, das bei Rot über die Ampel lief, wurde von einem Auto erfasst und schwer verletzt. „Was dann passierte, ist mehr als beschämend", erinnert sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel: Hunderte Gaffer sammelten sich an der Unfallstelle, um das Geschehen mit ihren Smartphones zu filmen und behinderten dadurch den Rettungseinsatz sowie die Landung des Rettungshubschraubers massiv. Nur wenige Wochen später hatte die Polizei in Hagen nach einem Unfall erneut schwere Probleme mit Gaffern. Erst der Einsatz eines Polizeihundes konnte die Schaulustigen vertreiben. Ein neues Gesetz soll das Gaffen an Unfallorten nun unter Strafe stellen.

„Für so ein Verhalten kann kein normal denkender Mensch auch nur ansatzweise Verständnis haben", sagt Röspel. Nicht zuletzt wegen der Vorkommnisse in Hagen sei es ganz besonders wichtig, dass die Politik reagiert. Darum solle noch in dieser Wahlperiode ein neuer Straftatbestand für Gaffer eingeführt werden.

Wer Rettungskräfte behindert, gefährdet die Rettung der Opfer, deshalb werde sich nach dem geplanten neuen Paragrafen des Strafgesetzbuches jeder strafbar machen, der bei Unglücksfällen eine Person, die Hilfe leisten will, behindert. Auch das bereits bestehende Verbot des Fotografierens und Zur-Schau-Stellens von Unfallopfern werde erweitern. „Gaffen darf kein Kavaliersdelikt sein", meint Röspel.

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