Röspel: „Nein heißt endlich Nein!“
Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts diskutiert, vergangene Woche wurde sie vom Bundestag beschlossen. „Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt“, ist der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel erleichtert: „Nein heißt jetzt endlich Nein!“
Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reicht nicht aus. „Das stimmt nicht mit dem Strafempfinden der Bevölkerung überein und ruft zu Recht großes Unverständnis hervor“, ist René Röspel überzeugt. Deshalb sei die Reform nötig und lange überfällig. Damit erfülle auch das deutsche Strafrecht endlich die Voraussetzungen der „Istanbul-Konvention“, die bereits 2011 unterzeichnet wurde. Einer Ratifizierung stehe nun nichts mehr im Weg.
Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.
Für diese Änderungen habe sich die SPD lange eingesetzt. Es sei ärgerlich, dass erst die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und anderen Städten und die anschließende gesellschaftlichen Debatte zu einem Umdenken bei CDU und CSU geführt habe, das jetzt zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte.