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Röspel: Noch nie so gute Rahmenbedingungen für Integration

08.07.2016

Das Integrationsgesetz ist am Donnerstag im Bundestag beschlossen worden. „Damit werden für viele Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben, Integration und Teilhabe erleichtert“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel. Die SPD habe in der Flüchtlingsfrage von Anfang an auf eine schnelle Integration und ein entsprechendes Gesetz gedrungen und sich nun mit dieser Forderung durchgesetzt, sagt Röspel: „Auf der Zielgeraden konnten wir weitere Verbesserungen erreichen.“

„Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, geben wir eine Chance, schnell auf eigenen Beinen zu stehen“, sagt der Abgeordnete: „Wer sich anstrengt und seinen Beitrag leisten möchte, für den werden wichtige Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen.“ Das sei ein großer Erfolg für die SPD und ein erster Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz.
Die Integration auf dem Arbeitsmarkt ist einer der Kernpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund ein Programm für 100 000 zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf. Zudem wird die Förderung der Berufsausbildung von Geflüchteten deutlich verbessert. Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden AsylbewerberInnen mit guter Bleibeperspektive nun erstmalig zur Verfügung stehen. Für Geduldete wird der Zugang erleichtert. Weiterhin wird die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre bei Asylsuchenden sowie Geduldeten ausgesetzt. Die Bundesländer bestimmen dabei selbst, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt.
Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Dies ist auch ein wichtiger Schritt zur Deckung des Fachkräftebedarfs.
Weiterhin sei es der SPD-Fraktion gelungen das ehrenamtliche Engagement von Flüchtlingen aufzuwerten. Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist künftig anrechnungsfrei. In einem kommenden Gesetzgebungsverfahren werde man regeln, dass auch Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von bis zu 200 Euro ohne Abzug von Leistungen behalten dürfen, ergänzt Röspel: „Dies ist ein großes Anliegen der Sportvereine und anderer ehrenamtlicher Organisationen.“

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