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Hospizversorgung: René Röspel begrüßt Gesetzentwurf der Bundesregierung

30.04.2015

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung beschlossen. Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel lobt diese Initiative: „Hier werden wichtige Punkte verankert, um die pflegerische und medizinische Versorgung von sterbenskranken Menschen zu verbessern.“

Mit dem Gesetzentwurf werden auch Forderungen umgesetzt, die zuletzt in einer von Röspel im Hagener Sparkassenkarree am 11. März organisierten Diskussionsveranstaltung mit Franz Müntefering und dem Palliativmediziner Lukas Radbruch deutlich wurden: Sterbebegleitung, Pflege und ärztliche Versorgung werden besser miteinander verknüpft. Zudem erhalten schwerstkranke Menschen und deren Angehörige eine verbesserte Beratung.
Die stationäre Hospizarbeit wird finanziell besser unterstützt: Die Einrichtungen erhalten künftig 95 statt bisher 90 Prozent der Kosten durch die Krankenkassen refinanziert. Ambulant tätige Palliativmediziner werden besser honoriert. Und auch in Alten- und Pflegeeinrichtungen sind Verbesserungen vorgesehen: In den Heimen wird sichergestellt, dass in Kooperation mit Ärzten und Hospizdiensten die Bewohnerinnen und Bewohner auf Wunsch ein individuelles Angebot für ihre letzte Lebensphase bekommen. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die Hospiz-Arbeit in die Pflegeheime zu bringen und das auch zu bezahlen“, erläutert René Röspel.
Zudem erhalten Versicherte einen Rechtsanspruch darauf, von der Krankenkasse umfassend zum Thema Palliativ- und Hospizversorgung beraten zu werden. „Solche Informationen sind wichtig für Menschen, die fürchten, in ihrer letzten Lebensphase allein zu sein, Schmerzen zu leiden oder anderen zur Last zu fallen“ verdeutlicht Röspel: „Niemand soll in den letzten Tagen seines Lebens leiden müssen.“

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