Anerkennung beruflicher Qualifikation für Europäer vereinfacht
Wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder dem europäischen Wirtschaftsraum nach Deutschland kommt, um hier zu arbeiten, kann ab Januar 2016 seinen Antrag auf Berufsanerkennung auch elektronisch stellen. Wie der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel mitteilt, hat das Bundeskabinett gerade beschlossen, die entsprechenden Regelungen im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) und in der Gewerbeordnung zu ändern.
Vor drei Jahren hatte die damals noch schwarz-gelbe Bundesregierung die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gesetzlich geregelt und war dabei nach Auffassung von Röspel „sehr restriktiv und bürokratisch“ vorgegangen. Auf Druck der SPD in der Großen Koalition werde das Anerkennungsverfahren nun deutlich vereinfacht. Aus SPD-Sicht gebe es durchaus noch weiteren Veränderungsbedarf, zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf Beratung oder eine Deckelung der Verfahrensgebühren. Das sei aber leider mit der CDU/CSU bisher nicht zu machen gewesen, ärgert sich Röspel.
Diese Änderungen seien aber nur der Auftakt für weitere Änderungen in beruflichen Fachgesetzen des Bundes und im Landesrecht. Denn für nicht reglementierte Berufe – dazu gehören auch die 350 Ausbildungsberufe im dualen System – gilt das elektronische Antragsverfahren auf Anerkennung zunächst nicht.
Zuwanderer, die ihre Berufsqualifikation für den deutschen Arbeitsmarkt anerkennen lassen wollen, informieren sich am besten über das Internetportal anerkennung-in-deutschland.de, rät Röspel.