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Röspel begrüßt Gesetz für eine gute und menschenwürdige Pflege

28.12.2014

Vor genau zwanzig Jahren trat die Soziale Pflegeversicherung als Pflichtversicherung in Kraft, zum Jahresbeginn 2015 gilt nun das „Pflegestärkungsgesetz I“. Darauf weist der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel hin: „Das ist der erste Schritt einer umfassenden Pflegereform, mit der viele Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige umgesetzt werden.“ So werden die Pflegeleistungen insgesamt um vier Prozent erhöht, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert

Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden, sagt René Röspel, „dazu leisten wir mit dem neuen Gesetz einen großen Beitrag.“ Zuschüsse für nötige Umbaumaßnahmen oder Pflegehilfsmittel steigen deutlich. Auch die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf wird verbessert: „Damit wollen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen“, stellt René Röspel dar. Sie können dafür eine bezahlte Auszeit von maximal zehn Tagen nehmen.
Diese Leistungsverbesserungen werden durch Beitragssatzsteigerungen finanziert: In einem ersten Schritt wird der Satz um 0,3 Prozentpunkte steigen, davon fließen jährlich 1,4 Milliarden Euro in Verbesserungen der Pflege zu Hause und eine Milliarde in die stationäre Pflege. 1,2 Milliarden pro Jahr fließen in einen Vorsorgefonds, damit Beitragssteigerungen abgefedert werden können, wenn ab dem Jahr 2034 die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen.
„Noch in dieser Wahlperiode sollen mit dem Pflegestärkungsgesetz II ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden“, blickt René Röspel nach vorn. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen, vor allem Demenz, andererseits soll dadurch wegfallen. „Im Zentrum steht für uns der individuelle Unterstützungsbedarf eines jeden Einzelnen“, erklärt der Abgeordnete. Anstatt der heutigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt und die Teilhabe von Pflegebedürftigen verbessert.

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