Mindestlohn: Ein guter Start ins Jahr 2015
Ab dem 1. Januar 2015 ist Schluss mit der Ausbeutung am Arbeitsplatz: 3,7 Millionen Menschen profitieren vom Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Der Mindestlohn macht viele Beschäftigte unabhängig von ergänzenden Sozialleistungen und setzt Lohndumping ein Ende. Alle Beschäftigten sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich ab sofort bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums über ihre Rechten und Pflichten informieren.
Unsere über zehnjähriger Anstrengung im Bundestag wird mit einem historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik gekrönt, von dem viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in Hagen und im Ennepe-Ruhr-Kreis profitieren. Der Mindestlohn schützt auch unsere ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmer, die schon immer gute Löhne gezahlt haben. Sie müssen jetzt nicht mehr mit Betrieben konkurrieren, deren Geschäftsmodell vor allem auf Dumpinglöhnen basiert.
Bei Zeitungszustellern und dort, wo Mindestlohntarifverträge bestehen, gibt es Übergangsregelungen. Spätestens ab 2017 bekommen aber alle 8,50 Euro. Wir wollen, dass alle Beschäftigten von ihrer Arbeit leben können und nicht zusätzlich Sozialleistungen beziehen müssen, deshalb hat die SPD von Anfang an aufs Tempo gedrückt und dafür gesorgt, dass alle Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zum Thema Mindestlohn umgesetzt werden.
Schlupflöcher zur Umgehung der Lohnuntergrenze gibt es kaum. Dennoch werden die Kontrollmöglichkeiten des Zolls weiter ausgebaut. Der soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn. Dafür werden über 1600 Stellen in drei Jahren neu geschaffen. Für die Kontrolle des Mindestlohns ist es genauso wichtig, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Arbeitszeiten von Minijobbern ab dem 1. Januar aufzeichnen müssen. Nur so kann der Mindestlohn auch in meinem Wahlkreis wirksam kontrolliert werden.
Mit dem Mindestlohngesetz ist auch endlich Schluss mit der „Generation Praktikum“. Praktikantinnen und Praktikanten bekommen zukünftig den Mindestlohn – ausgenommen sind lediglich Praktika vor oder während des Studiums und der Ausbildung von bis zu drei Monaten. Darüber hinaus gibt es Qualitätsverbesserungen für Praktika, die auf Forderung der SPD durchgesetzt werden konnten. Dazu zählt zum Beispiel die Erfordernis eines schriftlichen Vertrags für Praktikanten, der auch den Lerninhalt des Praktikums klar beschreibt.
Es ist klar, dass bei einem Gesetz, das so viele Menschen betrifft, Fragen auftauchen. Das Bundesarbeitsministerium hat deshalb eine Mindestlohn-Hotline ins Leben gerufen. Sie informiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kostenlos über ihre Rechte und Pflichte.
Die Hotline ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030/60280028 erreichbar.