Röspel: Mütterrente wird ohne Antrag nachgezahlt
Die Deutsche Rentenversicherung versendet seit kurzem ihre jährlichen Schreiben zur Rentenanpassung. Im Zusammenhang mit der „Mütterrente“ kommt es dabei bei vielen Rentnerinnen und Rentnern zu bedauerlichen Irritationen, weiß der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel aus mehreren Nachfragen in seinem Wahlkreisbüro. Auf der ersten Seite wird – wie auch in den vergangenen Jahren – der Betrag für die schon bisher angerechneten Kindererziehungszeiten ausgewiesen. „Dieser Betrag hat mit der Mütterrente jedoch nichts zu tun, erläutert Röspel, „weil die Deutsche Rentenversicherung aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage war, den sich daraus ergebenen Zuschlag bereits bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 zu berücksichtigen.“
Die Mütterrente wird für Mütter oder Väter, deren Rente vor Juli 2014 begonnen hat, rückwirkend zum 1. Juli diesen Jahres neu berechnet. „Hierüber erhalten die betroffenen Rentnerinnen und Rentner in den nächsten Monaten einen gesonderten Bescheid und eine Nachzahlung für die Monate ab Juli 2014“, weiß René Röspel. Wegen der Vielzahl der Fälle werde das allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Da alle Fälle „von Amts wegen“ aufgegriffen werden, müsse niemand einen gesonderten Antrag stellen.
Viele Informationen rund um das Rentenpaket sind auch auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de zu finden. Für weitere Fragen hat die Deutsche Rentenversicherung eine Service-Telefonnummer zur Mütterrente eingerichtet, erläutert René Röspel. Bis Ende Oktober kann man sich montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags bis 14 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 1000 480 55 beraten lassen.