Schwarz-gelber Entwurf zum Zweitverwertungsrecht fällt durch
Mit einem Zweitverwertungsrecht, wie es die SPD schon lange fordert, soll es Forschenden in Deutschland ermöglicht werden, nach einer gewissen Frist ihre Ergebnisse kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, sofern sie dies wünschen, erklären René Röspel und Burkhard Lischka. Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland vielfach universitäre und außeruniversitäre Wissenschaftler projektbezogen gemeinsam forschen und publizieren, ist der jetzt im Bundestag diskutierte schwarz-gelbe Vorschlag schlicht praxisuntauglich.
Schwarz-Gelb tritt überproportional häufig durch Schwierigkeiten mit dem Einhalten geistigen Eigentums in Erscheinung: Jetzt fällt die Koalition mit ihrem Gesetzentwurf zur Einführung eines Zweitverwertungsrechtes für die Wissenschaft im Urheberrecht krachend durch. Von fast allen Sachverständigen wurde vor allem der Plan der Merkel-Regierung bemängelt, Hochschulen von einer Regelung auszuschließen und damit ein Zweiklassenrecht für Wissenschaftler einzuführen.
So wurden von Seiten der Juristen erhebliche Verfassungsbedenken hinsichtlich einer solchen nicht-sachgerechten Diskriminierung von Wissenschaftlern der universitären Forschung angemahnt. Der Vertreter der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, also der Gesamtheit der deutschen Wissenschaft, appellierte ausdrücklich für ein breites und unabdingbares Zweitverwertungsrecht für alle Forschenden, wie es die SPD analog der Initiative des Landes NRW vorgeschlagen hat. Mittels eines Zweitverwertungsrechts, wie es die SPD schon lange fordert, soll es Forschenden in Deutschland ermöglicht werden, nach einer gewissen Embargofrist, ihre Ergebnisse kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, sofern sie dies wünschen.
Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland vielfach universitäre und außeruniversitäre Wissenschaftler projektbezogen gemeinsam forschen und publizieren, ist der schwarz-gelbe Vorschlag schlicht praxisuntauglich.