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Endlich mehr Flexibilität für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

19.10.2012

Gestern fand die zweite und dritte Lesung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz (WissFreiG) statt. Jedoch haben die Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung für diesen wichtigen Gesetzentwurf lediglich eine Aussprache von eineinhalb Minuten vorgesehen. Dieses Vorgehen ist unbefriedigend und hat der Opposition nicht ermöglicht, ausreichend Stellung zu beziehen, erklären René Röspel und Klaus Hagemann.

Die Koalitionsfraktionen haben gestern im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung für diesen wichtigen Gesetzentwurf lediglich eine Aussprache von eineinhalb Minuten vorgesehen. Dieses Vorgehen ist unbefriedigend und hat der Opposition nicht ermöglicht, ausreichend Stellung zu beziehen.
Im Rahmen der Plenardebatte zum vorgelegten Gesetzentwurf wurde deutlich, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion klar für eine Erleichterung der Rahmenbedingungen der Wissenschaft einsetzt. Allerdings bedarf es hierfür adäquater gesetzlicher Regelungen. Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz weist gravierende handwerkliche Mängel auf. Zwar konnte ein kleiner Teil dieser Mängel durch eine überfraktionellen Änderungsantrag behoben werden, so etwa die Miteinbeziehung der Alexander von Humboldt Stiftung sowie des DAAD.
Dennoch sehen wir noch viel Änderungsbedarf – nicht nur hinsichtlich der Miteinbeziehung der Ressortforschungseinrichtungen, bei denen die Bundesregierung Hoffnungen geweckt hat, die sie selbst nicht erfüllen kann oder will.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die durch den Gesetzesentwurf geschaffenen Möglichkeiten für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, doch darf dies nicht zur Folge haben, dass die Universitäten ins Hintertreffen geraten.
Auch die Situation an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen selbst bleibt noch verbesserungswürdig: Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass der Zugewinn an wirtschaftlicher Freiheit bei den jeweiligen Einrichtungen nicht zu einer Zunahme von nicht-sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beim wissenschaftlichen Nachwuchs führt.
Freilich ist es begrüßenswert, dass durch das geplante Gesetz den Wissenschaftseinrichtungen Möglichkeiten für die Schaffung von gesonderten Vergütungsregelungen für Spitzenforscher gegeben werden. Kritisch sehen wir aber in diesem Zusammenhang die Gefahr einer gravierenden Ungleichbehandlung von Mitarbeitern innerhalb der jeweiligen Einrichtungen.
Ebenfalls mit großer Sorge sehen wir die mangelnden Informations- und Steuerungsmöglichkeiten durch das Parlament beziehungsweise den Haushaltsausschuss. Wissenschaftsfreiheit darf nicht zur Folge haben, dass sich die Wissenschaft beziehungsweise deren Einrichtungen dauerhaft einer parlamentarischen Verantwortung zur Kontrolle entziehen.

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