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Merkel hat Konsolidierung aufgegeben und bricht den Fiskalvertrag vor Inkrafttreten

19.06.2012

Von den Griechen, Spaniern und Portugiesen fordert die Kanzlerin drastische Einsparungen vor allem zu Lasten der „kleinen Leute“, aber zuhause scheitert sie kläglich am selbst gesteckten Ziel der Haushaltskonsolidierung. Das meint der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel mit Blick auf den von der „schwach-gelben“ Regierung vorgelegten Nachtragshaushalt: „Für den Abbau des Haushaltsdefizits in Deutschland unternehmen diese Kanzlerin und ihr Finanzminister keinerlei Anstrengungen mehr.“

Diese Politik sei auch von den Sachverständigen in der Anhörung des Haushaltsausschusses in der vergangenen Woche heftig kritisiert worden, weiß Röspel: „Die Experten haben auch die mangelhafte Umsetzung des Sparpakets der Bundesregierung aus dem vorletzten Jahr moniert.“ Durch zahlreiche „Luftbuchungen“ würden statt der geplanten 81 Milliarden Euro bestenfalls die Hälfte erzielt. In diesem Jahr soll die Neuverschuldung trotz stetig steigender Steuereinnahmen mit 32,1 Milliarden Euro fast doppelt so hoch wie 2011 sein. 2013 seien erneut zwei Milliarden Euro zusätzliche Schulden geplant.
Die SPD hatte beantragt, eine Ausfallvorsorge in den Haushalt einzustellen, um die Risiken aus der Finanzkrise zu berücksichtigen. Die Koalition hat das jedoch komplett abgelehnt, sagt Röspel: „Wir hatten im vergangenen Jahr ein solides Finanzierungskonzept mit einer ausgewogenen Mischung aus vertretbaren Steuererhöhungen, Subventionsabbau und strukturellen Ausgabenkürzungen vorgelegt, um die Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen.“ Schäuble habe sich stattdessen „durch eine willkürliche Anwendung der Schuldenregel“ vorsorglich einen Überziehungskredit verschafft, der nach Berechnungen der Bundesbank bis 2015 auf 50 Milliarden Euro aufwachsen könne. Die Schuldenbremse, zu deren Einführung und dauerhafte Beibehaltung sich Deutschland mit dem Fiskalvertrag verpflichtet, werde dadurch ausgehöhlt, befürchtet Röspel: „Deutschland bricht damit den Fiskalvertrag noch vor seiner Ratifizierung.“

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