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SPD-Fraktion beschließt dauerhafte Entfristung von §52a Urheberrechtsgesetz

27.06.2012

Anlässlich des Beschlusses der SPD-Bundestagsfraktion zur dauerhaften Entfristung des § 52a Urheberrechtsgesetz zur öffentlichen Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Materialien für Unterricht und Forschung erklärt der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Röspel:

Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, eine umfassende Reform des Urheberrechts auf den Weg zu bringen. Diese wichtige und anspruchsvolle Aufgabe zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bildung und Forschung wird die nächste Bundesregierung zügig angehen müssen.

Die Vernachlässigung des Themas Urheberrecht durch die Bundesregierung darf jedoch nicht zu Problemen für Wissenschaft und Bildung führen. Daher muss der Bundestag noch vor Ende des Jahres 2012 eine dauerhafte Entfristung des §52a Urheberrechtsgesetz beschließen und so Rechtssicherheit schaffen.

§52a UrhG regelt seit 2003 die öffentliche Zugänglichmachung von kleinen Teilen urheberrechtlich geschützter Werke für Unterricht und Forschung. §52a UrhG wurde in der Vergangenheit insgesamt drei Mal befristet, um die Folgen dieser Regelung evaluieren zu können. Eine weitere Befristung macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Ein Auslaufen der Regelung wiederum hätte erhebliche negative Folgen für Bildung und Wissenschaft.

Da sich nicht nur die Fraktionen der Grünen und der Linken für eine Entfristung des §52a UrhG ausgesprochen haben, sondern jüngst auch die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Fraktion, sollte einer breiten Zustimmung im Bundestag zu unserem Gesetzentwurf nichts im Wege stehen.

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