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Röspel informiert über Patientenverfügung

24.08.2010

Viele Menschen haben Angst, am Lebensende hilflos der „Apparatemedizin“ ausgeliefert zu sein. Mit einer Patientenverfügung kann man Ärzten oder Pflegepersonal bestimmte Behandlungen oder Maßnahmen untersagen, wenn man als Patient nicht mehr bei Bewusstsein oder nicht mehr einsichtsfähig ist. Doch wie sollte eine solche Verfügung aussehen, damit sie nicht falsch interpretiert wird? Mit dieser Frage befasst sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende AWO-Kreisvorsitzende René Röspel bei einer Diskussion am Donnerstag, dem 26. August, um 15 Uhr auf Einladung des AWO-Ortsvereins Ennepetal im Restaurant „Manus“ im Haus Ennepetal.

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