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Neues Gesetz ist erster Schritt zur Lohngerechtigkeit

07.03.2017

Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit soll bald selbstverständlich werden, fordert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel anlässlich des internationalen Frauentages. Denn nach wie vor liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland um 21 Prozent niedriger als die von Männern. „Das ist ungerecht und beschämend", empört sich Röspel. Für ihn steht fest: „Um die Lohnlücke zu schließen, braucht es gesetzliche Maßnahmen." Deshalb begrüße er das geplante Entgelttransparenzgesetz aus, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt werden, sieht das Gesetz vor. Damit erhielten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso sollen private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert werden, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssten zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

„Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend und ungerecht", weiß Röspel. Transparenz in den Unternehmen herzustellen sei eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Denn viele Frauen und auch Männer wüssten nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen. Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, sei ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode, meint Röspel.

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