Polizisten und Rettungskräfte besser schützen
Tätliche Angriffe gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungssanitäter werden in Zukunft härter sanktioniert. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag in erster Lesung beraten hat. „Solche Taten können bald mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden", berichtet der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel, der noch vor kurzem mit der Gewerkschaft der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis auch über dieses Thema gesprochen hatte.
Rund 65.000 Polizisten sind 2015 Opfer von Gewalttaten geworden, weiß Röspel aus der Kriminalstatistik: „Solche Angriffe sind Angriffe auf uns alle und auf unseren Rechtsstaat." Deshalb sei es notwendig, Polizisten und Rettungskräfte besser vor solchen Gewalttaten zu schützen. Neben einer Imagekampagne für die Polizei und dem vermehrten Einsatz von bodycams solle deshalb auch der strafrechtliche Rahmen erweitert werden.
Der bisherige Paragraf 113 des Strafgesetzbuches bestraft Attacken gegen Polizisten nur, wenn sie „Vollstreckungshandlungen" ausüben. Gerade bei Streifengängen oder Verkehrskontrollen gilt diese Regelung nicht. Das soll durch das neue Gesetz geändert werden. Zudem wird der strafrechtliche Schutz auch auf Rettungskräfte erweitert. „Angriffe auf Rettungssanitäter, wie leider auch in Hagen bereits vorgekommen, sind nicht nur Ausdruck mangelnden Respekts und Menschlichkeit, sondern eine Gefahr für Leib und Leben der Rettungskräfte und der Hilfsbedürftigen", empört sich Röspel. Über die gesetzlichen Maßnahmen hinaus seien aber auch die Gesellschaft und Familien aufgefordert, Respekt vor Leib und Leben von Menschen als unverzichtbarer Grundwert des Zusammenlebens zu vermitteln.