Imker zahlen die Zeche für den Anbau von Gen-Mais
12. Juni 2008
Ennepe-Ruhr/Hagen. Imker, deren Honig mit gentechnisch veränderten Organismen aus dem Anbau von MON810-Mais verunreinigt ist, müssen ihren Honig wegwerfen. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden, teilt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel mit: Der Gen-Mais hat zwar eine Genehmigung zur Verwendung als Futter, aber keine Lebensmittelzulassung. Also darf der verunreinigte Honig nicht verkauft und verwertet werden.
Geklagt hatte ein Imker, der beim benachbarten Anbau von MON810-Mais besondere Maßnahmen zum Schutz seines Honigs vor Verunreinigungen durchsetzen wollte, wie zum Beispiel Ernte vor der Blüte oder Entfernen der Pollenfahnen, hat Röspel erfahren: Jetzt aber soll der Imker mit seinen Bienen weichen, während der umstrittene Gen-Mais ohne weitere Schutzmaßnahmen wachsen darf. Röspel erinnert daran, dass die SPD- Bundestagsfraktion bereits mehrfach einen Anbaustopp für MON810 gefordert hat: Das Augsburger Urteil bestärkt uns in dieser Forderung. Trotz ungenügendem Überwachungsplan und trotz der festgestellten Erkenntnislücken sehe Minister Seehofer aber keine Handhabe, dieser Forderung nachzukommen. Offensichtlich seien ihm die Interessen des amerikanischen Gentechnik-Konzerns wichtiger als der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland, die zu über 80 Prozent gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnen, meint Röspel: Nun zahlen die Imker die Zeche.
Röspel fordert aber auch Konsequenzen von der Europäischen Union: Gentechnisch veränderte Pflanzen, die für Lebensmittelzwecke geeignet sind, müssen unbedingt auch die Lebensmittelzulassung durchlaufen, bevor sie kommerziell angebaut werden dürfen. Das entspricht dem Vorsorgeprinzip und schafft Rechtssicherheit. Außerdem müsse es Möglichkeiten für die verbindliche Einrichtung gentechnikfreier Regionen bieten. Denn solche Regionen bieten Schutz auch für die Imkerei.