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René Röspel lehnt „unangemessene Diätenerhöhung“ ab

16.05.2008

16. Mai 2008

Ennepe-Ruhr/Hagen. „Ich halte die im Rahmen der Besoldungserhöhung für Beamte geplante Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für falsch und nicht vermittelbar und werde sie daher ablehnen“, teilt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel mit. Bereits seit seiner ersten Wahl in den Bundestag 1998 bis Ende 2007 hatte Röspel keine Diätenerhöhung angenommen. Im November 2007 hatte er dann der seit langem verschobenen Angleichung der Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten zum 1. Januar 2008 und 2009 zugestimmt. Dadurch soll sie an das Grundgehalt (ohne Zuschläge oder Sonderzahlungen) eines einfachen Richters an einem Bundesgericht, eines Bürgermeisters einer Stadt mit 40 000 Einwohnern oder eines Abteilungsleiters in einem Ministerium angeglichen werden. „Für nachvollziehbar und transparent habe ich es auch gehalten, künftig die Diätenerhöhung an die Beamtenbesoldung zu koppeln“, erläutert Röspel: Erhält der Beamte eine Erhöhung, bekommen das auch die Abgeordneten, kriegt er keine Tariferhöhung, kriegen die Abgeordneten auch nichts. Zugestimmt habe er unter der Voraussetzung, dass die Altersversorgung der Abgeordneten reduziert wird und in der Annahme, dass es keine weitere Erhöhung bis 2010 geben werde.
„Bis dahin steht eine weitere Diätenerhöhung für mich nicht zur Debatte“, beteuert Röspel: „Ich halte es auch für nicht vertretbar und für unangemessen, zum 1. Januar 2009 die Diäten auf einen Schlag um 607 Euro zu erhöhen. Das entspricht fast der Höhe der Grundsicherung, von der meine Großmutter nach arbeitsreichem Leben einen ganzen Monat auskommen musste.“
Für heuchlerisch halte er allerdings die gespielte Empörung des FDP-Chefs Westerwelle, der anderen Enthaltsamkeit predige, selbst aber im vergangenen Jahr allein über Vorträge mindestens 84 000 € Nebeneinkünfte zusätzlich zu seiner Abgeordnetenentschädigung erzielt habe, ergänzt Röspel: „Ich werde es weiterhin ablehnen, für Vorträge Geld zu nehmen und lebe nur von meiner Abgeordnetenentschädigung und nicht von Unternehmen, die Geld für Vorträge an Abgeordnete zahlen.“

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