Bundestag passt Stammzellgesetz an neue Rahmenbedingungen an
11. April 08
Berlin. Mit seinem heutigen Beschluss hat der Deutsche Bundestag die Stammzellentscheidung aus dem Jahr 2002 bestätigt und erneuert. Mit großer Mehrheit haben sich insbesondere Abgeordnete der SPD, CDU/CSU, der FDP und der Linken für eine einmalige Verschiebung des Stichtages im Stammzellgesetz ausgesprochen. Damit hat die 2006 begonnene, kontroverse gesellschaftliche und politische Debatte über die Möglichkeiten und ethischen Grenzen der Forschung an und mit humanen embryonalen Stammzellen ein Ende gefunden.
Der Forschung stehen durch diesen Beschluss zahlreiche neue und nach Aussagen der Wissenschaft qualitativ hochwertige Zelllinien zur Verfügung, die nicht eigens für deutsche Forschung hergestellt wurden. Mit der Anpassung der Rahmenbedingungen sichert das Parlament auf viele Jahre die Entwicklungsmöglichkeiten der embryonalen Stammzellforschung in Deutschland und schreibt den gefundenen Kompromiss fort. Unser hoher Standard beim Lebensschutz bleibt dadurch unverändert erhalten.
Mit der Klarstellung der strafrechtlichen Regelung im Stammzellgesetz schaffen wir außerdem Rechtssicherheit und tragen dem Bestimmtheitsgebot Rechnung.
Die internationale Kooperation deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird hierdurch unmissverständlich aus dem Regelungsbereich des Stammzellgesetzes herausgenommen.
Verbunden ist das Votum des Bundestages mit dem Wunsch vieler Abgeordneter, langfristig auf die Nutzung humaner embryonaler Stammzellen zugunsten alternativer Zellsysteme verzichten zu können. Neuere Forschungen etwa zur Reprogrammierung von somatischen Zellen sind vielversprechend und werden auch in Deutschland weiter stark gefördert. Wissenschaft und Forschung sind nur dann zukunftsfähig, wenn sie auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz und Legitimation aufbauen. Wir sind der Überzeugung, dass die deutschen Forscherinnen und Forscher dieser Verantwortung auch weiterhin gerecht werden.