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Röspel sieht Autoindustrie in der Pflicht: Fahrverbote verhindern

27.02.2018

„Für die SPD ist klar: Wir stehen an der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher. Unser Ziel ist weiterhin, Fahrverbote mit allen Mitteln zu verhindern", versichert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel angesichts der am Dienstag getroffenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zu Fahrverboten für Dieselautos. „Wer ein Dieselfahrzeug gekauft hat, der hat das in dem berechtigten Glauben getan, dieses Fahrzeug auch über Jahre oder Jahrzehnte fahren zu dürfen", meint Röspel. Das gelte für Privatpersonen genauso wie für Handwerker und andere Dienstleister.

Klar sei aber auch: Die massive Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte in vielen Städten muss schnell abgestellt werden. Das mit jährlich einer Milliarde Euro ausgestattete Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020" sei eine wichtige Unterstützung der Kommunen. „Ich erwarte darüber hinaus von den Herstellern, dass sie Diesel-PKW nachrüsten, sofern das technisch möglich ist", fordert Röspel: „Hier gilt das Verursacherprinzip, und wir werden die Autoindustrie nicht aus der Verantwortung entlassen." Die Hersteller stehen nach Meinung des Abgeordneten aber nicht nur finanziell in der Pflicht: „Sie müssen auch dafür sorgen, dass die Hardware-Nachrüstung in das System der Fahrzeuge integriert werden kann, um ein optimales Ergebnis zu erzielen." Laut ADAC sei eine Reduzierung der Stickoxide bis zu 90 Prozent ohne Auswirkung auf den Kraftstoffverbrauch möglich.

Außerdem müssten Kaufprämien für Neufahrzeuge von den Unternehmen erhöht werden, da sich Besitzer älterer Fahrzeuge ansonsten keinen Neuwagen leisten können. Die Automobilindustrie stehe mehr denn je in der Pflicht, ihrer Verantwortung für die Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden. Unabhängig davon könne es ökologisch sinnvoller sein, ein nachgerüstetes altes Auto weiter zu fahren statt es zu verschrotten und durch ein neu produziertes zu ersetzen. Deshalb setze er sich für ein Regelung ein, die Anwohner von Fahrverboten ausnimmt."

Hintergrund:
Nach EU-Recht liegt der zulässige Grenzwert für die Stickoxidbelastung bei 40 Mikrogramm/m³. In der Stadt Hagen wurde 2016 ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm/m³ gemessen. Mittlerweile ist klar, dass die von den Herstellern angekündigten Software-Nachrüstungen nicht ausreichen, um die Stickoxidbelastung merklich zu senken.

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