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Inklusion auch bei Freiwilligendiensten nötig

10.10.2017

Vor der Sommerpause der gerade zu Ende gegangenen Wahlperiode hatte die Große Koalition auf Initiative der SPD einen Antrag beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, die UN-Behindertenkonvention auch bei den Freiwilligen Diensten umzusetzen und die beschriebene Lücke zu schließen. Das teilt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel zu dem WP/WR-Bericht „Der Fall Nils: Vom Gesetz vergessen" vom 30. September mit. Darüber werde der neue Bundestag zu entscheiden haben.

„Eine Neuregelung, bei der auch die Übernahme der Transportkosten vorgesehen ist, wird für Nils und seine Familie voraussichtlich zu spät kommen", bedauert Röspel. Er hat auch die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele auf die Dringlichkeit des Problems hingewiesen. Bentele ist in die Überarbeitung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes eingebunden.

Bei der Einführung des Gesetzes sei davon ausgegangen worden, dass Transportkosten für Menschen mit Behinderung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch für die Freiwilligendienste bezahlt werden. Dies treffe aber nicht zu, erfuhr Röspel aus dem Ministerium. Deshalb sei eine „inklusive Ausgestaltung" des BFD dringend erforderlich.

René Röspel weist darauf hin, dass er regelmäßig Bürgersprechstunden in seinem Wahlkreisbüro in der Elberfelder Straße 57 anbietet: „Dort können gerade solche Probleme ausführlich und direkt besprochen und oft auch schneller bearbeitet werden."

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