Röspel stimmt Janousek zu: An christliche Werte und Grundgesetz erinnert Kritik wäre vor einem halben Jahr nötig gewesen
Als durchaus berechtigt bezeichnet der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete René Röspel die Kritik des Kreisdechanten Heinz Ditmar Janousek an den Reformen der Sozialsysteme (wap vom 31. März): Ich hätte genau wie die ganze SPD-Bundestagsfraktion gern die Menschen ,an der unteren Einkommensgrenze', wie Herr Janousek es nennt, von Zuzahlungen und Praxisgebühr ausgenommen. Das sei aber im Kompromiss vor einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat von der CDU-Mehrheit verhindert worden.
Bei diesen Verhandlungen habe die SPD sogar weitaus Schlimmeres verhindert. Die CDU wollte ursprünglich von jedem Patienten zehn Prozent aller Arzneikosten ohne Beschränkung kassieren, erinnert der Abgeordnete: Das wäre eine Katastrophe vor allem für chronisch Kranke geworden. Die SPD habe wenigstens die Zuzahlung auf zehn Euro begrenzen können und für eine Chroniker-Regelung gesorgt.
Während Gesundheitsministerin Ulla Schmidt von Sozialhilfeempfängern nur eine symbolische Praxisgebühr von einem Euro kassieren wollte, hätte die CDU/CSU auf der vollen Zahlung auch von zum Beispiel Heimbewohnern und Taschengeldempfängern bestanden.
Der katholische Geistliche erinnere mit seiner Kritik an das Gebot der Nächstenliebe, das sich auch in Artikel 14 des Grundgesetzes niedergeschlagen habe: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Die Aufforderung richte sich übrigens nicht nur an steuerflüchtige Spitzensportler, sondern alle gut-, besser- und bestens-verdienenden Menschen in unserem Land.
Schade findet René Röspel allerdings den Zeitpunkt der Kritik des Kreisdechanten: Wenn Herr Janousek sich vor einem halben Jahr zu Wort gemeldet hätte, hätte man die Parteien, die das ,christlich' in ihrem Namen tragen, vielleicht noch zum Umdenken bewegen und uns allen viele Grausamkeiten ersparen können.