Im Corona-Steuerhilfegesetz steckt ein echter familienpolitischer „Wumms!“
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Montag, 29. Juni, das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Kern des Gesetzes sind die zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer und die Zahlung eines Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Da auch der Bundesrat in seiner heutigen Sondersitzung zugestimmt hat, kann die geplante Mehrwertsteuersenkung bereits zum 1. Juli in Kraft treten. „Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bürgerinnen und Bürger und die vielen Unternehmen in Deutschland in der Corona-Krise zu unterstützen“, macht der heimische Bundestagsabgeordnete René Röspel (SPD) deutlich. Mit dem neuen Gesetz werde die Kaufkraft gesteigert und die wirtschaftliche Erholung der geschwächten Unternehmen gefördert. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor drohender Arbeitslosigkeit zu bewahren und Unternehmen vor Insolvenz zu schützen, sei es jetzt wichtig, dass die Wirtschaft schnell wieder Fahrt aufnimmt, Nachfrage und Angebot wieder dynamisiert werden.
Röspel erwartet, dass die bis zum Jahresende befristete Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 sowie von 7 auf 5 Prozent einen erheblichen Konjunkturimpuls liefern wird, kennt aber auch die Bedenken: „Natürlich ist uns bewusst, dass die Umsetzung sowohl für die Unternehmerinnen und Unternehmer als auch die Finanzverwaltung eine große technische und administrative Herausforderung darstellt. Wir sind aber überzeugt, dass sich diese Anstrengung lohnt, um einen kräftigen konjunkturellen Impuls für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu setzen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern.“ Außerdem wurde der gesetzliche Rahmen für die Auszahlung des Kinderbonus in Höhe von 300 Euro beschlossen. Jedes in diesem Jahr kindergeldberechtigte Kind wird jeweils 150 Euro im September und im Oktober bekommen. „Für den Kinderbonus hat sich die SPD erfolgreich stark gemacht. Denn es ist in der jetzigen Krise wichtig, dass wir Familien finanziell unter die Arme greifen“, betont Röspel. Außerdem wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende befristet auf zwei Jahre von derzeit 1908 auf 4008 Euro angehoben. Eine alleinerziehende Krankenpflegerin mit zwei Kindern zum Beispiel hat dadurch mehr als 600 Euro zusätzlich im Jahr zur Verfügung.
Für Röspel eine wichtige Maßnahme: „Der Entlastungsbeitrag wird damit mehr als verdoppelt. Im Corona-Steuerhilfegesetz steckt also ein echter familienpolitischer Wumms!“ Die für das Corona-Steuerhilfegesetz benötigten Mittel im Umfang von 17,5 Milliarden Euro werden mit dem Nachtragshaushalt bereitgestellt.
Der Nachtragshaushalt sowie auch das Konjunktur- und Krisenbewältigungsgesetz, mit dem die nötigen rechtlichen Grundlagen – etwa für mehr Mittel für Kitas und die Digitalisierung von Schulen – geschaffen werden, sollen am 2. Juli im Bundestag beschlossen werden.