Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbstständige und FreiberuflerInnen werden endlich nachgebessert: einfacher, umfangreicher und zielgenauer
Auch in Hagen und dem EN-Kreis kritisieren viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die in der Corona-Pandemie von Schließungen und massiven Umsatzrückgängen betroffen sind, dass die Corona-Hilfen nicht schnell genug ankommen. Auch die Westfalenpost hat am 19.01.2021 über die schleppende Auszahlung der Überbrückungshilfe I und II sowie den November- und Dezemberhilfen berichtet. Dass die Corona-Hilfen jetzt verbessert werden, ist für den heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten René Röspel eine gute Nachricht: „Die SPD-Bundestagsfraktion hat nach den ersten Berichten über Schwierigkeiten direkt nach Lösungen gesucht, denn die Unternehmen und Selbstständigen müssen sich in dieser schwierigen Situation auf den (Sozial)Staat verlassen können. Mit den Überbrückungshilfen und den November- und Dezemberhilfen hat Vizekanzler Olaf Scholz mit dem Bundesfinanzministerium schnell reagiert. Es kann aber nicht sein, dass die Wirtschaftshilfen aufgrund bürokratischer Schwierigkeiten nicht bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Hier hat das CDU-geführte Wirtschaftsministerium viele Fehler gemacht, die jetzt auf Druck der SPD nachgebessert werden.“
Die Vereinbarung zwischen dem Wirtschafts- und dem Finanzministerium sieht vor, dass nicht mehr aktuelle Saisonware im Non-Food-Einzelhandel mit einer Teilwertabschreibung zu 100 Prozent in die Fixkosten der geplanten Überbrückungshilfe III einbezogen wird. Damit wird einem Wunsch aus der SPD-Bundestagsfraktion entsprochen. „Wichtig war uns aber auch, dass es endlich eine Vereinfachung für den Zugang zu dieser Überbrückungshilfe gibt. Künftig soll auch ein Anspruch darauf bestehen, wenn es in einem Monat einen Umsatzrückgang von mehr als 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Monat in 2019 gibt. Damit wird auch der Kreis der Berechtigten erweitert – auch weil die Höchstfördersumme pro Monat auf bis zu 1,5 Millionen Euro angehoben werden soll“, erläutert Röspel und ergänzt: „Eine Erhöhung ist auch für die Neustarthilfe für Soloselbstständige geplant. Auch viele Künstlerinnen und Künstler leiden in dieser Krise. Ihnen wird nun stärker geholfen, denn wir brauchen Kultur auch nach dem Ende der Pandemie.“ Die Vereinbarung sieht vor, dass die bisherige Höchstsumme von 5.000 Euro für sechs Monate auf einmalig 7.500 Euro für sechs Monate, zusätzlich zur Grundsicherung, steigt.
Details zu den Corona-Hilfen gibt es auf der Internetseite des Bundesfinanzministerium sowie auf der Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de